Spendennachweis

Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Für Spenden ab dem 01.01.2020 gilt: jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) aus der sich der Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ergeben, zusätzlich der Nachweis über die Steuerbefreiung unserer Gesellschaft aufzubewahren. Hierfür können Sie i.d.R. den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden und den für den vereinfachten Spendennachweis notwendigen Beleg über die Steuerbefreiung hier herunterladen

Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung für das Jahr 2021 noch nicht erhalten? Oder Ihre Spende ist höher als 301 Euro? Denn wenden Sie sich bitte per Email an unsere Finanzabteilung: buchhaltung@projecttogether.org.

Vielen Dank für Ihre finanzielle Unterstützung!

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